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   BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78   

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https://dejure.org/1979,13024
BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78 (https://dejure.org/1979,13024)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78 (https://dejure.org/1979,13024)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 1979 - BReg. 1 Z 142/78 (https://dejure.org/1979,13024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Zwangsgelds wegen nicht erfolgter Einreichung einer unterzeichneten Gesellschafterliste oder Erklärung im Sinn des § 40 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG); Vornahme der gebotenen Handlung nach Erlass des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung; Zwangsgeld; Handelsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 40; HGB § 14

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1979, 1981
  • Rpfleger 1979, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78
    Die Beschwerdebefugnis des Geschäftsführers (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 4 FGG) folgt schon aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1977, 320/321).
  • BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74

    Zustellung von Schriftstücken - Samstag - Erklärung nach außen - Späterer

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78
    Die Zweiwochenfrist (§ 29 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG) muß schon deshalb als gewahrt angesehen werden, weil die gebotene förmliche Zustellung der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG) nach Sachlage zwar zulässigerweise entsprechend § 212 a ZPO (Keidel/Kuntze/Winkler § 16 FGG RdNr. 36 mit Nachw. Fn. 5) am 29.11.1978 in die Wege geleitet worden, aber mangels eines Empfangsbekenntnisses des Rechtsbeschwerdeführers im Zweifel nicht als wirksam ausgeführt anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1974, 1469 [BGH 04.06.1974 - VI ZB 5/74] ; BayObLGZ 1970, 264/265 f. mit Nachw.).
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht - was das Gericht der weiteren Beschwerde selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1974, 61/65 mit Nachw.; Senatsbeschluß vom 20.6.1978 - BReg. 1 Z 62/78) - zutreffend bejaht.
  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZB 11/65

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters unter der Bezeichnung "Flüssigkeitsgekühlte

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78
    Die telegrafische Einlegung wahrt hinreichend die Form (Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 29 RdNr. 27 mit Nachw. Fn. 11; vgl. BGH NJW 1966, 1077).
  • BayObLG, 08.12.1977 - BReg. 3 Z 154/76
    Auszug aus BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78
    Die Beschwerdebefugnis des Geschäftsführers (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 4 FGG) folgt schon aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1977, 320/321).
  • BayObLG, 19.05.1978 - BReg. 1 Z 39/78
    Auszug aus BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78
    Einer Zurückverweisung der Sache an das Landgericht bedarf es nicht; unter den Voraussetzungen des vorliegenden Falls kann der Senat in der Sache selbst entscheiden (BayObLGZ 1978, 128/131 f.; Keidel/Kuntze/Winkler § 27 RdNr. 59 mit Nachw. Fn. 3).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung durch anordnendes Gericht bei Rechnungslegung

    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass für ein Zwangsgeld kein Raum mehr ist, wenn eine verlangte Auskunft oder Rechnungslegung vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz erteilt wurde (BayObLG Rpfleger 1979, 215 und FamRZ 2002, 1434; OLG Köln FamRZ 2003, 780 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung im Beschwerdeverfahren bei Vornahme der

    Das Beschwerdegericht hat diese nachträgliche Erfüllung im Rahmen des Erstbeschwerdeverfahrens als neue Tatsache (§ 23 FGG) zugunsten des Beschwerdeführers zu berücksichtigen (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 215).
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